Daten in der Schweiz hosten, wenn Sie in Frankreich ansässig sind: Ist das legal? | InfoSwitch - Migration vers Infomaniak

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Daten in der Schweiz hosten, wenn Sie in Frankreich ansässig sind: Ist das legal?

Das InfoSwitch-Team 16 janvier 2026 7 Min. gelesen

Viele französische Unternehmen glauben, sie müssen ihre Daten innerhalb der Europäischen Union hosten, um die DSGVO einzuhalten. Das ist ein Missverständnis. Ihre Daten in der Schweiz zu hosten, zum Beispiel bei Infomaniak, ist vollkommen legal und bietet sogar zusätzliche Garantien.

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Schweiz: Ein von der EU als „angemessen" anerkanntes Land

Die DSGVO verbietet Datenübertragungen außerhalb der Europäischen Union nicht. Sie reguliert diese Übertragungen und legt strenge Bedingungen fest. Die Schweiz erfüllt all diese Bedingungen.

Der Angemessenheitsbeschluss

Die Europäische Kommission hat offiziell anerkannt, dass die Schweiz ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. Dieser Beschluss bedeutet, dass:

  • Datenübertragungen in die Schweiz wie innereuropäische Übertragungen behandelt werden
  • Keine besondere Genehmigung erforderlich ist
  • Keine zusätzlichen Vertragsklauseln benötigt werden
  • Der Schutz als gleichwertig zur DSGVO gilt

Rechtsgrundlage

Beschluss der Europäischen Kommission 2000/518/EG, bestätigt und durch Revisionen des Schweizer Rechtsrahmens aufrechterhalten. Die Schweiz erscheint auf der offiziellen Liste der Kommission der Länder mit angemessenem Schutzniveau.

Weitere Länder mit angemessenem Schutzniveau

Die Schweiz gehört zu einer ausgewählten Gruppe anerkannter Länder:

  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich (post-Brexit)
  • Kanada (Privatsektor)
  • Japan
  • Neuseeland
  • Israel
  • Südkorea

Die Vereinigten Staaten erscheinen nicht bedingungslos auf dieser Liste (siehe unten).

Das Schweizer DSG: Verstärkter Schutz

Die Schweiz hat ihr eigenes Datenschutzgesetz: das DSG (Datenschutzgesetz), 2023 überarbeitet, um es an die DSGVO anzupassen.

Was das DSG garantiert

Recht DSGVO (EU) DSG (Schweiz)
Auskunftsrecht Ja Ja
Recht auf Berichtigung Ja Ja
Recht auf Löschung Ja Ja
Recht auf Datenübertragbarkeit Ja Ja
Meldung von Datenpannen 72 Stunden So schnell wie möglich
Bußgelder Bis zu 4 % des Umsatzes Bis zu 250.000 CHF

Der zusätzliche Schweizer Vorteil

Die Schweiz bietet Schutzmaßnahmen, die die DSGVO allein nicht garantiert:

  • Erweitertes Bankgeheimnis – Eine tief verwurzelte Tradition der Vertraulichkeit
  • Politische Neutralität – Kein geopolitischer Druck auf Daten
  • Rechtsstabilität – Keine abrupten Richtungsänderungen
  • Außerhalb der EU- und US-Rechtsprechung – Doppelter Schutz gegen Eingriffe

Warum es besser als die USA ist

Der Vergleich mit amerikanischen Hosting-Anbietern ist eindeutig.

Das Cloud-Act-Problem

Der Cloud Act (2018) erlaubt US-Behörden, den Zugang zu Daten von amerikanischen Unternehmen zu verlangen, selbst wenn Server physisch in Europa stehen.

Dies gilt für:

  • Google (Gmail, Google Drive, Google Cloud)
  • Microsoft (Outlook, OneDrive, Azure)
  • Amazon (AWS)
  • Dropbox, Slack, Zoom...

Das Schrems-II-Urteil

Im Jahr 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield für ungültig, das Abkommen, das einfache Datenübertragungen in die USA ermöglichte. Seitdem ist die Nutzung amerikanischer Dienste für europäische personenbezogene Daten rechtlich riskant.

Der Data Privacy Framework: Eine fragile Lösung

Ein neuer Rahmen (Data Privacy Framework) wurde 2023 verabschiedet, aber:

  • Er wird von Datenschutzorganisationen angefochten
  • Max Schrems hat eine neue rechtliche Klage angekündigt
  • Er könnte wie seine Vorgänger für ungültig erklärt werden

Bei der Schweiz gibt es keine solche Rechtsunsicherheit.

Was die CNIL sagt

Die CNIL (französische Datenschutzbehörde) erkennt ausdrücklich die Gültigkeit von Übertragungen in die Schweiz an.

Offizielle Position

Auf ihrer Website stellt die CNIL fest, dass Übertragungen in Länder mit einem Angemessenheitsbeschluss keine spezifischen Schutzmaßnahmen erfordern. Die Schweiz steht auf dieser Liste.

CNIL-Empfehlungen

Die CNIL empfehlt sogar, europäische oder angemessene Hosting-Anbieter für folgende Daten zu bevorzugen:

  • Gesundheitsdaten
  • Sensible Daten
  • Vertrauliche Geschäftsdaten

Infomaniak erfüllt all diese Anforderungen.

Praktische Fälle für französische Unternehmen

Klein- und mittelständische Unternehmen

Sie können bei Infomaniak ohne besondere Formalitäten hosten:

  • Ihre Präsentationswebsite
  • Ihren Online-Shop
  • Ihre geschäftlichen E-Mails
  • Ihre Unternehmensdateien (kDrive)
  • Ihre Kundendatenbanken

Regulierte Berufe

Rechtsanwälte, Steuerberater, Gesundheitsfachleute: Die Schweizer Vertraulichkeit ist ein zusätzlicher Vorteil zum Schutz der Daten Ihrer Mandanten.

Gemeinnützige Organisationen

Keine Einschränkungen für gemeinnützige Organisationen, auch nicht für solche, die Daten von Minderjährigen oder sensible Daten verarbeiten.

Der Infomaniak AV-Vertrag

Infomaniak stellt einen DSGVO-konformen AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) bereit. Dieses Vertragsdokument formalisiert die Pflichten jeder Partei und kann bei einem CNIL-Audit vorgelegt werden.

Erwähnung in Ihren rechtlichen Hinweisen

Hier ist ein Beispielabsatz für Ihre Datenschutzerklärung oder rechtlichen Hinweise:

„Die erhobenen Daten werden von Infomaniak Network SA, mit Sitz in Genf (Schweiz), gehostet. Die Schweiz profitiert von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Beschluss 2000/518/EG), der ein der DSGVO gleichwertiges Schutzniveau garantiert."

Diese Aussage ist ausreichend und entspricht den DSGVO-Transparenzanforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann mein Kunde ablehnen, dass seine Daten in der Schweiz gespeichert werden?

Rechtlich gesehen nein. Da die Schweiz angemessenen Schutz bietet, ist die Übertragung rechtmäßig. Erklären Sie in der Praxis, dass die Schweiz mehr Garantien als die meisten Alternativen bietet.

Muss ich die CNIL benachrichtigen?

Nein. Übertragungen in Länder mit angemessenem Schutzniveau erfordern keine Meldung oder vorherige Genehmigung.

Was, wenn mein Sektor spezifische Anforderungen hat?

Bestimmte Sektoren (Verteidigung, Behörden...) können nationale Souveränitätsanforderungen haben. Prüfen Sie in diesem Fall die spezifischen Pflichten für Ihren Sektor. Für 99 % der Unternehmen ist die Schweiz absolut geeignet.

Könnte die Schweiz ihren angemessenen Status verlieren?

Theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Die Schweiz passt ihre Gesetzgebung kontinuierlich an die DSGVO an und hält hohe Standards aufrecht. Die DSG-Revision von 2023 belegt dies.

Zusammenfassung

Kriterium Schweiz (Infomaniak) USA (Big Tech)
EU-Angemessenheitsbeschluss Ja (stabil) Fragil (DPF angefochten)
Dem Cloud Act unterworfen Nein Ja
DSGVO-Formalitäten Keine Vertragsklauseln
Rechtliches Risiko Minimal Hoch (Schrems III?)
CNIL-Position Positiv Vorbehalte

Fazit

Ihre Daten in der Schweiz bei Infomaniak zu hosten, wenn Sie in Frankreich ansässig sind, ist nicht nur vollkommen legal, sondern oft auch eine bessere Wahl als bei amerikanischen Hosting-Anbietern zu bleiben. Der EU-Angemessenheitsbeschluss, das Schweizer DSG und die Freiheit vom Cloud Act machen die Schweiz zu einem vertrauenswürdigen Ziel für Ihre Daten.

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